Schutz im Ausland - Kein Verlass …

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Schutz im Ausland - Kein Verlass auf gesetzliche Krankenkassen

Mit dem Urteilsspruch des Bundessozialgerichts vom 31. Mai 2016 wurde es letztinstanzlich entschieden: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Ihren Kunden keine kostenfreien Auslandskrankenversicherungen anbieten und auch keine Kosten im außereuropäischen Ausland übernehmen. Wohl aber dürfen sie mit einem privaten Versicherungspartner zusammenarbeiten. Das Reiseversicherungsportal Covomo hat jetzt jedoch gezeigt, dass das häufig noch nicht zum Vorteil der Kunden geschieht. Gesetzliche ... weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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