Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung, Krankheit und Reisewarnungen
Kann eine Reise aus einem wichtigen, vom Versicherungsschutz erfassten Grund nicht angetreten oder muss abgebrochen werden, ist eine Reiserücktritts- bzw. Reisabbruchversicherung nützlich. Bei Ländern, in denen politische Unruhen herrschen, müssen sich die Reisenden eher an ihren Veranstalter wenden. Ob der einlenkt, hängt unter anderem von den Hinweisen und Warnungen des Auswärtigen Amts ab. ... weiterlesen
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