Keine Auslandsreise mit dem eigenen Kfz ohne Grüne Karte
(verpd) Damit bei einem Verkehrsunfall kein Unfallopfer dadurch benachteiligt ist, dass der Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Kfz verursacht wird, muss jeder, der mit seinem Fahrzeug einreist, den für das jeweilige Einreiseland vorgeschriebenen Kfz-Versicherungsschutz haben.
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