Beratungsdokumentation 2.0
Wer zukünftig als Versicherungsvermittler zu einem Versicherungsanlageprodukt Beratungsleistungen erbringt, ist nach Maßgabe der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie verpflichtet, dem Kunden vor Vertragsabschluss eine umfangreiche Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation der Beratung von Versicherungsanlageprodukten wird komplexer und die Versicherungsvermittler stehen vor neuen Herausforderungen.
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