Probleme mit verschachtelten Versicherungsverhältnissen
Im vergangenen Jahr liefen beim Versicherungsombudsmann vermehrt Beschwerden in Bezug auf komplizierte Dreieckskonstruktionen auf. Es handelt sich dabei um Versicherungen „für fremde Rechnung“ (§ 43 VVG), die in Verbindung mit Geschäften des täglichen Lebens standen, wie zum Beispiel beim Kauf von Handys, bei der Buchung von Reisen oder bei Darlehensaufnahmen. Viele Kunden erkennen allerdings oft die rechtliche Konstruktion solcher Vertragsgestaltungen nicht, was im Nachhinein oft zu Beschwerden führt.
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