Die Änderung des Höchstzillmersatzes durch das LVRG und seine Auswirkung auf die Courtagezusagen
Das Niedrigzinsumfeld übt seit Jahren einen enormen Druck auf die deutschen Lebensversicherer aus. In dem Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom 18.06.2014 hat daher auch die Bundesregierung in deutlichen Worten geäußert, welche Bedeutung und Konsequenzen dies für die Branche hat und wie wichtig und alternativlos die dazu vorgenommenen Maßnahmen für eine Kurskorrektur sind. Im Hinblick auf die Abschlusscourtagen, die ein Kernthema dieses Gesetzes sind, wurde ausgeführt: "Der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wird (auf 25 Promille) gesenkt. Hierdurch soll Druck auf die Versicherungen ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken". In der Folge haben die Versicherer natürlich diese Vorgaben auf der bilanziellen Seite umgesetzt.
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