Bafin missachtet Status des Versicherungsmaklers
Es geht dabei um Unregelmäßigkeiten wie strafbaren Eigentums- und Vermögensdelikte, zum Beispiel Diebstahl, Betrug – wie die Erschleichung von Provisionen –, Untreue, Unterschlagung von Inkassogeldern sowie Computermanipulationen, die beispielsweise zur Verbuchung von Geldern anderer auf Konten des Vermittlers führen.
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