Privathaftpflichtversicherung - Verzicht des Kunden sollte dokumentiert werden
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu jenen Policen, die ein absolutes Muss sind. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". ... weiterlesen
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