Serie: Schadensfall des Monats - Februar 2016 / Gastbeitrag von Hans John Versicherungsmakler GmbH
Ein Transportunternehmen, die A.-Logistic GmbH & Co. KG (A), unterhielt seit 2005 ständig insgesamt 15 Zugmaschinen und ebenso viele Auflieger. Fahrzeuge und Anhänger waren oftmals finanziert oder geleast. Über den Leasinggeber wurde bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs regelmäßig eine GAP-Deckung angeboten und von der A auch abgeschlossen, ohne dass sich diese jedoch wirklich darüber bewusst war, welches Risiko durch eine derartige Deckung tatsächlich versichert war.
Anfang 2011 erteilte die A dann einem Versicherungsmakler (M) schriftlich den Auftrag, deren firmenbezogene Versicherungsverträge zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Im Laufe des Jahres wurden in diesem Zusammenhang auch die bestehenden Kaskoverträge und die GAP-Deckungen zu den einzelnen Fahrzeugen gekündigt und über einen anderen Versicherer neu eingedeckt.
Anfang 2012 wurde eine der Zugmaschinen der A durch die Zugmaschine eines anderen Leasinggebers ersetzt. Der neue Leasinggeber bot jedoch – anders als der vorherige Vertragspartner der A – keine GAP-Deckung mit an. Diese musste gesondert durch die A abgeschlossen werden. Der A, die ihre Versicherungsangelegenheiten mittlerweile durch den M betreuen ließ, fiel dies nicht auf. Man teilte dem M am 08.01.2012 lediglich telefonisch die Daten der neuen Zugmaschine mit und vertraute darauf, dass dieser für das neue Fahrzeug den notwendigen Versicherungsschutz beantragen würde. Der zuständige Mitarbeiter des Versicherungsmaklers nahm zwar die Daten des neu zu versichernden Fahrzeuges auf und erstellte auch eine kurze diesbezügliche Dokumentation, allerdings wurde diese aufgrund eines technischen Problems weder im Kundenverwaltungsprogramm des Maklers hinterlegt, noch wurde die Übersendung der Dokumentation auf Wiedervorlage gelegt. Es ließ sich im Nachhinein jedenfalls nicht mehr aufklären, ob der Mitarbeiter der A im Telefonat auch explizit darauf hingewiesen hatte, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelte. Bei Antragstellung am 13.01.2013 ging der Mitarbeiter des M jedenfalls nicht von einem Leasingfahrzeug aus und schloss deshalb auch keine GAP-Deckung sondern lediglich eine Kaskoversicherung ab.
Am 10.02.2013 verunfallte das Fahrzeug und erlitt einen Totalschaden. Die Kaskoversicherung, die bei entsprechender Beantragung auch eine GAP-Deckung angeboten hätte, regulierte nur den Wiederbeschaffungswert. Die Differenz zu den offenen Leasingraten verlangt der Transportunternehmer vom Makler als Schadensersatz (ca. 8.500 EUR).