Neue EU-Regeln: Versicherer können Risiko-Puffer nicht berechnen
Seit dem 1. Januar ist das neue EU-Regelwerk „Solvency II“ für Versicherungen in Kraft und rückt das „Solvenzkapital“ in den Mittelpunkt. Dies ist ein Kapitalpuffer, der alle Risiken für das bestehende und für das zu erwartende neue Geschäft in den kommenden zwölf Monaten abdecken soll. Niedrigzinsen und die Volatilität an den Aktienmärkten sorgen jedoch dafür, dass sich dessen Berechnungsgrundlagen ständig verändern.
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