Lebensversicherung - Garantien sind nicht sicher
Lebensversicherung - Im neuen Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es zwei Paragrafen, nach denen Lebensversicherer im Mangelfall und zur Abwendung größeren Unheils Leistungen ihrer Kunden kürzen dürfen. Nun ist die Verwirrung groß, aber Gerhard Schick, Finanzexperte von Bündnis90/Grüne meint, die Regierung wolle bewusst keine Transparenz zum Vorgehen bei LV-Pleiten. ... weiterlesen
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