Wohngebäudeversicherung - Heizen ist bei Kälte …

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Wohngebäudeversicherung - Heizen ist bei Kälte Pflicht!

Wohngebäudeversicherung: Mit Schnee und frostigen Temperaturen hat sich der Winter in Deutschland zurückgemeldet. Nun wird es frostig: Hoch „Benno“ sorgt dafür, dass in den kommenden Nächten die Temperaturen auf bis zu -15 Grad sinken. Das bedeutet für Hausbesitzer Pflichten: Wenn sie das Gebäude nicht ausreichend beheizen und es deshalb zu einem Schaden kommt, kann die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung geltend machen. ... weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
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