Wenn eine Wartezeit in der Versicherungspolice vereinbart ist
(verpd) Bestimmte Versicherungsarten werden in vielen Fällen nur abgeschlossen, wenn der Versicherte ab Vertragsbeginn mit einer sogenannten Wartezeit, die den Versicherungsschutz in den ersten Monaten oder Jahren eingrenzt, einverstanden ist.
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