Provisionsabgabeverbot bleibt erhalten - BVK freut es
Das Provisionsabgabeverbot bleibt noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen. So die frohe Botschaft für die Vermittler aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) vom 16. Dezember 2015. Eine dementsprechende Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Entscheidung begrüßt auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK).
Weiterlesen auf: Springer Gabler / Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH - Versicherungsmagazin