Private Krankenversicherung - Abschluss nur noch mit amtlichem BaFin-Informationsblatt
PKV - Interessenten einer substitutiven Krankenversicherung ist seit 01.01.2016 vor Abschluss eines solchen Vertrages ein amtliches Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auszuhändigen, welches über die verschiedenen Prinzipien der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung aufklärt; der Empfang des Informationsblattes ist von dem Interessenten zu bestätigen. ... weiterlesen
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