EWR-Krankenversicherung - eine Situationsaufnahme
Bundesbürger haben das Recht, sich bei einem EU-Krankenversicherer mit Sitz im Ausland pflichtversichern zu lassen. Doch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fielen diese sogenannten EWR-Dienstleister in Ungnade: Die BaFin warnte im Juli vor dem Abschluss, u.a. aufgrund von Leistungslücken. In einem Gastkommentar erklärt Thorulf Müller, warum man ausländische Krankenversicherer dennoch nicht vom deutschen Versicherungsmarkt ausschließen sollte und für welche Kunden sie ... weiterlesen
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