Die Haftung in der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung
Wenn Makler mit ihren Kunden über die Absicherung der Arbeitskraft sprechen, findet der Einstieg regelmäßig über das Produkt der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) statt. Dieser Einstieg ist grundsätzlich auch richtig, denn die BU leistet regelmäßig, wenn ein Kunde zu mind. 50 % nicht mehr in der Lage ist, krankheitsbedingt seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen - ohne Rücksicht auf die Art seiner Erkrankung.
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