Damit eine Unaufmerksamkeit nicht den Ruin …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Damit eine Unaufmerksamkeit nicht den Ruin bedeutet

(verpd) Kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Malheur passiert – diese Situation kennt fast jeder. Jeder, der einen Schaden anrichtet, muss laut Gesetz auch dafür haften – und zwar in voller Höhe. Wurde durch die eigene Unachtsamkeit jemand verletzt, muss man mit hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen, die schnell im fünf- oder sechsstelligen Eurobereich liegen können, rechnen. Für viele würde dies den finanziellen Ruin bedeuten. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung lässt sich dieses Risiko jedoch absichern.

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