Rückabwicklung von Lebensversicherungen - Kunde trägt Fondsrisiko
Lebensversicherung: Wenn Versicherungskunden eine fondsgebundene Lebensversicherung nach dem Policenmodell bereicherungsrechtlich rückabwickeln lassen, müssen sie auch die Verluste der Fonds tragen, mit denen die Sparanteile gefüttert wurden. Die Verbraucher erhalten dann keine volle Prämienrückzahlung. Das hat mit einem aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 11. November 2015, Az.: IV ZR 513/14) ... weiterlesen
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