IGVM will Grundsatzentscheidung zum Provisionsabgabeverbot
Der Streit um die Geschäftsgebahren der Online-Plattform Moneymeets Moneymeets Community GmbH (Köln), die als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Absatz 1 Gewerbeordnung registriert ist, geht vor Gericht weiter. Nachdem das Landgericht Köln zwar entschieden hat, dass das bisherige Geschäftsmodell geändert werden muss, will der „echte“ Versicherungsmakler Harald Banditt auch das Provisionsabgabeverbot gerichtlich konkret nachprüfen und geht deswegen in Berufung vor das Oberlandesgericht Köln.
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