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GDV: Versicherer übernehmen volle Kosten bei Massenunfall

Wer in eine Massenkarambolage verwickelt wird, muss sich um die Regulierung der Schäden zukünftig keine Sorgen mehr machen. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt gibt haben die Kraftfahrtversicherer ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert. Ab sofort können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden.

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