Achtung bei der Gebäudeversicherung - In …

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Achtung bei der Gebäudeversicherung - In diesen Fällen sollten Sie Schäden an Ihrem Haus besser selber zahlen

Auch ein jahrzehntealter Vertrag schützt nicht vor Kündigung: Wer sein Haus gegen Gebäudeschäden versichert hat, sollte sich gut überlegen, welche Rechnung er wann der Versicherung meldet. Denn unter Umständen sorgen schon kleine Summen dafür, dass Sie plötzlich in Ungnade fallen.

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