Umweltschadenversicherung - Wenig Bewegung beim Abweichen vom Betriebsstörungserfordernis
Die Umweltschadenversicherung (USV) wurde im Jahr 2007 vom GDV als Reaktion auf die neuartige öffentlich-rechtliche Haftung von beruflich Tätigen nach dem Umweltschadengesetz, z.B. für die Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, entwickelt. Seitdem hat es in der Breite des Haftpflichtversicherungsmarktes nur wenige Änderungen bei den Versicherungsbedingungen gegeben.
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