Schnelligkeit in der Regulierung ist keine Hexerei

InterRisk Gebäude in Wiesbaden
Makler, die mit den InterRisk Versicherungen kooperieren, können seit gestern in Eigenregie Entschädigungsleistungen bis zu einer Höhe von 500 Euro festlegen.
Bisher war die Entschädigungsleistung, die Makler für ihre Kunden mithilfe der Kleinschadenanzeige KS1 beantragen konnten, auf 300 Euro begrenzt. Um künftig mehr und höhere Schäden auf diese einfache Weise regulieren zu können, hat die InterRisk das Limit nun erhöht. Das soll nicht nur der Vereinfachung der Schadenregulierung dienen, sondern Maklern auch ein Instrument der Kundenbindung bieten. Denn die Zahlungsanweisung durch den Versicherer erfolgt in der Regel noch am selben Tag, an dem die Schadenmeldung eingegangen ist.
Makler finden das einseitige Formular KS1 im Internet. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die InterRisk übermittelt werden. Es sind nur wenige Angaben erforderlich, so dass das Ausfüllen kaum Zeit in Anspruch nimmt. Nach einer Schnellprüfung erhält der Versicherungsnehmer bzw. der Geschädigte einen Scheck in Höhe des fälligen Betrages. Die Höhe der Entschädigung legt der Makler eigenverantwortlich fest.
Verwendet werden kann die Kleinanzeige für Schadenfälle in der Haftpflicht- und Sachversicherung. Bei letzterer nur für Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Glasschäden in den Sparten Hausrat, Gebäude, Glas, Elektronik und Geschäftsinhalt. Bei Einbruch- und Fahrraddiebstahl sind andere Formulare zu verwenden.
Weitere Fragen beantwortet der Zentrale Vermittlerservice der InterRisk gerne unter 0611.2787-381 oder -382.
Elke Pohl