Haftpflichtversicherung | Drohnen brauchen Versicherungsschutz, sie sind oft nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt
Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den Versicherungsschutz denken. „Die meisten Drohnen gelten nicht als Spielzeug. Dann sind sie auch nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern benötigen eine spezielle Absicherung“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
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