Garantiezusagen sind weiterhin möglich
Zum 01.01.2016 wird das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) grundlegend geändert und an die schon lange angekündigten Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II) angepasst, durch die ein neues, risikoorientiertes und europaweit einheitliches Aufsichtssystem für den Versicherungssektor geschaffen wird.
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