FAQ Lebensversicherung rückabwickeln: Raus mit Plus
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. In mehreren Gerichtsverhandlungen ließ er die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu (Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14, u. a.). Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen zu dieser Möglichkeit des Ausstiegs.
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