FAQ Lebensversicherung rückabwickeln: Antworten auf Ihre Fragen
Der Bundesgerichtshof hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. In mehreren Gerichtsverhandlungen ließ er die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen zu (Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14, u.a.). Das gilt selbst für gekündigte Verträge. Finanztest beantwortet die wichtigsten Fragen zu dieser Möglichkeit des Ausstiegs.
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