Rückwärtsversicherung für Vermittler

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Rückwärtsversicherung für Vermittler

16.09.2015

Rückwärtsversicherung für Vermittler © Coloures-pic / Fotolia.com

Makler, die schon längere Zeit im Geschäft sind wissen, dass es erst seit Mai 2007 eine Versicherungspflicht für Berufshaftpflicht-Risiken von gewerblich tätigen Versicherungsvermittlern gibt. Vorher war ihr Abschluss freiwillig. Wie schützt man sich vor Schäden, die aus jener unversicherten Zeit stammen?

Vermittler, denen aus Zeiten ohne Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine Pflichtverletzung vorgeworfen oder nachgewiesen werden kann, tragen das gesamte Kostenrisiko für die Abwehr von Vorwürfen und eventuelle Schadenersatzleistungen privat. Daher lohnt sich für Vermittler, die bereits vor 2007 aktiv in der Branche tätig waren, der Abschluss einer solchen Rückwärtsversicherung.

Ganz aktuell ist der Hamburger Spezialmakler für solche Risiken, die Hans John Versicherungsmakler GmbH, auf den Markt gekommen. Die Besonderheit gegenüber ähnlichen Deckungskonzepten erklärt Geschäftsführer Marc Hinrichsen: „Anders als bei anderen Differenzdeckungen ist ein Wechsel des Versicherers des Grundvertrages hierbei nicht zwingend erforderlich.“ Mit anderen Worten: Vermittler, die mit ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer sind und dort auch bleiben wollen, können dennoch die Anschluss-Rückversicherung bei Hans John Versicherungsmakler abschließen.

Abgesichert werden können Konditions- und Summendifferenzen bis zu fünf Millionen Euro Abschreibesumme für Versicherungslücken und nicht versicherte Zeiträume, und das rückwirkend für zehn Jahre. Falls gewünscht, können für einen Aufpreis von 50 Euro pro Versicherungsjahr und einer Abschreibesumme von 500.000 Euro weitere unversicherte Jahre abgedeckt bzw. zu geringe Versicherungssummen ausgeglichen werden.

Auch eine gegenwärtige Exzedentenversicherung für höhere Risiken bis zu fünf Millionen Euro ist in die Versicherungslösung eingeschlossen.

Elke Pohl

 

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