Neue Haftungsrisiken richtig absichern
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) um einige Bausteine erweitert, die neuartige Risiken von Maklern absichern.
Das schwierige Marktumfeld für Versicherungsmakler führt dazu, dass immer mehr Vermittler auf alternative Geschäftsfelder umsatteln und sich damit vollkommen neuen Haftungsrisiken aussetzen, oftmals ohne dass ihnen das überhaupt bewusst ist. So gleicht zum Beispiel die im Trend liegende Generationenberatung einem Minenfeld, in das Makler nur zu leicht treten können, wie Sprecher Harro von Lieres mitteilt. Hier könne man beispielsweise in Rechts- und Steuerberatung geraten, die für Makler nicht erlaubt ist. Auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wenden sich Vermittler vermehrt alternativen und nachhaltigen Beratungsansätzen wie der pauschal dotierten Unterstützungskasse zu, ohne dass dieser Markttrend über bisher übliche VSH abgedeckt wäre.
Daher hat die VSAV neue Geschäftsfelder wie die Generationenberatung, neue Bereiche der bAV, aber auch das Gebiet der Nettolohnoptimierung, das für Gewerbemakler interessant sein kann, in ihre VSH aufgenommen. Anders als bei den meisten anderen Versicherungen sind diese neuen und bisher wenig bekannten Risiken über den VSAV-Rahmenvertrag versicherbar. Der VSAV-Netzwerkpartner Conav Consulting, der für die VSH verantwortlich ist, hat dafür verschiedene Bausteine entwickelt, die über einen Best-Netto-Tarif erhältlich sind. Wer bereits eine VSH besitzt, kann die Bausteine on top dazu buchen. „Selbstverständlich ist die VSH des VSAV mit einer unbegrenzten Nachhaftung auch auf alle Vorverträge versehen“, erwähnt der Sprecher ein weiteres wichtiges Detail.
Elke Pohl