Kommentar: Vorsicht bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Nach einem Urteil des BGH können Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 oft erfolgreich widerrufen werden. So kann aus einer Fehlinvestition nachträglich ein gutes Geschäft werden. Das sehen nicht nur Verbraucherschützer so, sondern zunehmend auch Vertriebsprofis, die sich dabei gut bezahlen lassen. Rechtsanwalt Alexander Meyer vom Anwaltsbüro 47 aus Augsburg kommentiert diesen Trend.
Weiterlesen auf: Springer Gabler / Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH - Versicherungsmagazin