Behörden kontrollieren verstärkt Makler auf Geldwäsche

Das Thema Geldwäsche ist nun offenbar auch bei den Maklern angekommen. Zwar gibt es keine verlässlichen Zahlen, aber Berichte von Betroffenen verdeutlichen, dass die jeweils zuständigen Behörden zunehmend Makler überprüfen.
Als Grund vermutet der geschäftsführende Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, Rechtsanwalt Norman Wirth, die Tatsache, dass es im Jahr 2014 keine einzige Geldwäsche-Verdachtsanzeige durch einen Versicherungsmakler gab und die Behörden offenbar nicht glauben können oder wollen, dass nicht auch die Versicherungsbranche für Geldwäsche genutzt wird. Dieser Eindruck wird wohl dadurch verstärkt, dass auch die Versicherungsgesellschaften – anders als die Banken – ebenfalls so gut wie keine Verdachtsmeldungen aufgegeben haben.
Das Bundesinnenministerium erklärt das Phänomen der Geldwäsche so: „Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität. Die Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, der Triebfeder der Organisierten Kriminalität – das Streben nach maximalen Gewinnen – die Grundlage zu entziehen. Täter sollen daran gehindert werden, illegal erwirtschafteten Finanzmitteln den Anschein der Legalität zu verleihen. Auch der Kampf gegen den internationalen Terrorismus kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn seine Finanzquellen aufgedeckt und weltweit ausgetrocknet werden.“
Was das für Makler konkret bedeutet, hat das brandenburgische Ministerium für Wirtschaft und Energie kürzlich ein einer Liste für Makler zusammengestellt. Demnach haben Makler die Pflicht,
- Geschäftspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren,
- den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen,
- bei Prämienzahlung in bar ab 15.000 Euro jährlich den Versicherer davon in Kenntnis zu setzen,
- interne Sicherungsmaßnahmen nach Risikoanalyse zu ergreifen,
- Verdachtsmeldungen bei Anhaltspunkten für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abzugeben sowie
- alle ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren und Unterlagen für fünf Jahre aufzubewahren.
Wer diese Pflichten nicht ernst nimmt, muss mit bis zu 100.000 Euro Geldbuße rechnen, wird noch hinzugefügt.
Wer von einer Prüfung betroffen ist, sollte weitestgehend kooperieren, rät Wirth. Und gibt Entwarnung: „Derzeit ist es nach unseren Informationen so, dass die Behörden keine Sanktionen bei „normalen“ Verstößen gegen die Geldwäscheprävention vornehmen, sondern vielmehr auf Aufklärung und Änderung der Prozesse aus sind.“
Erste Erfahrungen von Maklern belegen, dass oft die Anträge der Versicherungsunternehmen nicht gesetzeskonform sind, vor allem was die Abfrage von sogenannten PEP (politisch exponierte Personen) betrifft. Da dies im Antrag meist nicht abgefragt wird, wird es auch durch die Makler nicht nachgefragt. Das könnte künftig ein Problem werden.
Elke Pohl