Monuta und Schwenninger mit Kombi-Beratungsbaustein
Ab sofort können Berater und Vermittler die Beratung zur Trauerfallvorsorge der Monuta Versicherung und die Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung der Schwenninger Krankenkasse miteinander verbinden. Dadurch kann eine Vorsorgelücke geschlossen werden, die seit der Reform der gesetzlichen Krankenkassen 2004 besteht, als die bis dahin geltenden Regelungen zur Zahlung von Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurden.
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