Moneymeets Community auf dünnem Eis
Rabatt für Versicherungskunden, die auf Beratung verzichten, verspricht die Online-Plattform Moneymeets. Die Community macht damit eine Ausnahme im Versicherungsvertragsgesetz (Paragraf 61) zum Geschäftsmodell. Das ist auch deswegen fragwürdig, weil das Unternehmer laut Impressum als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Absatz 1 Gewerbeordnung registriert ist. Der Berufsstand des Versicherungsmaklers steht ja gerade für umfassende Marktanalyse und individuelle Beratung. Daher hat ein echter Makler den nicht so lupenrein agierenden „Makler“ abgemahnt.
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