Kleine Versicherungen werden von Solvency II ausgenommen
Kleine Versicherungsunternehmen unterliegen nicht den Anforderungen der Slovency-II-Richtlinie. Grundsätzlich sind laut §211 des novellierten Versicherungs-Aufsichtsgesetzes (VAG) ab dem 01.01.2016 kleinere Versicherer von den Eigenkapitalvorgaben ausgenommen. Hierzu müssen die Deckungsrückstellungen von Lebensversicherern kleiner als 17,5 Mio. Euro sein. Bei Krankenversicherern liegt die Schwelle bei 20 Mio. Euro, bei Schaden-/Unfallversicherern bei 25 Mio. Euro. Der Verwaltungsaufwand kleinerer Gesellschaften soll so aus Verhältnismäßigkeitsgründen minimiert werden.
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