Schadenersatz wegen Falschberatung: Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Macht ein Kunde gegen seinen Lebensversicherer Schadenersatz wegen Falschberatung geltend, muss die Rechtschutzversicherung hierfür zahlen. Das gilt auch, wenn im Vertrag vereinbart ist, "dass kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen besteht".
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