Generali erweitert Leistungen im Kfz-Tarif
Mit dem neuen Kfz-Tarif der Generali können jetzt auch Nutzer kreditfinanzierter Fahrzeuge die sogenannte GAP-Deckung für sich in Anspruch nehmen, die bisher nur für Besitzer von Leasingfahrzeugen galt: Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls sorgt die GAP-Deckung dafür, dass die Forderung des Leasinggebers, die unter Umständen höher als der Restwert ist, ausgeglichen wird. Die Höchstentschädigung beträgt sechs Monatsdarlehensraten.
Weiterlesen auf: AssCompact