Darauf sollte man als Versicherungskunde achten
(verpd) Nach einem versicherten Schadenfall hat der Versicherungskunde ein Recht darauf, die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung zu erhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Schadens bestand. Hält sich der Versicherungskunde nämlich nicht an seine vertraglich vereinbarten Pflichten, entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz und damit das Recht auf die Schadensleistung. Welche Pflichten hier besonders von Bedeutung sind.
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