Warum Portale Versicherungsvermittlern ein Dorn im Auge sind
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte am 14. Juni das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt. Es verstoße gegen die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt. Der BVK bemängelt, dass solche Portale die gesetzlichen Anforderungen an die Statusinformation des Vermittlers beim ersten Geschäftskontakt, Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie an die individuelle Beratungsdokumentation nur unzureichend erfüllen. Check24 hat darauf kurzfristig reagiert. Die Frist für die Abmahnung läuft am 7. Juli ab.
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