Versicherungsmakler bleiben die Elementar-Prügelknaben bei Hochwasser, Starkregen und sonstigen Elementarereignissen
Hochwasserschutz: Die Justizminister der Bundesländer haben sich auf der 86. Frühjahrskonferenz 2015 in Stuttgart gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Staatliche Hilfen soll es künftig für vom Hochwasser betroffene Bürger nur geben, "wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben." Zugleich behauptet der GDV, dass "die deutschen Versicherer praktisch alle Gebäude gegen Elementargefahren versichern können". Damit weiterlesen
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