Entwicklungstendenzen in der Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung tritt ein, wenn dem versicherten Unternehmen Vermögensschäden seitens der sog. Vertrauenspersonen (vor allem Betriebsangehörigen) oder seitens Dritter (z.B. Hacker) durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen zugefügt worden sind. Dazu zählen insbesondere Vermögensschäden durch Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue und Computermissbrauch.
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