Die Erprobungsausschlussklausel in der Haftpflichtversicherung - Über- oder unterschätzt?
Der sog. Erprobungsausschluss ist ein Standard-Ausschluss in der Produkthaftpflichtversicherung. Er besagt, dass der Versicherer keine Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden durch Erzeugnisse deckt, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren. Dies gilt allerdings nicht für Schäden an Sachen, die mit den hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen weder in einem Funktionszusammenhang stehen, noch deren bestimmungsgemäßer Einwirkung unterliegen.
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