Max und Moritz: Kleine Versicherungskunde in …

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Max und Moritz: Kleine Versicherungskunde in drei Streichen

Kurzmeldung 15. April 2015 „Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich“. Wer kennt sie nicht, Max und Moritz? Faustdick haben die beiden es hinter den Ohren. 150 Jahre ist es her, dass die Bildergeschichte „Max und Moritz – Eine Bubengeschichte in sieben Streichen“ von Wilhelm Busch erstveröffentlicht wurde. Heute wäre er 183 Jahre alt geworden. Das hat ERGO zum Anlass genommen, bei ausgewählten Streichen von Max und Moritz zu überprüfen, ob und wie die verursachten Schäden versichert gewesen wären. Frage: Im ersten ihrer sieben Streiche stellen Max und Moritz den Hühnern der Witwe Bolte eine Falle. Drei Hühner und ein Hahn sterben, den Kummer und den Schaden hat Witwe Bolte. Hätte eine Hausratversicherung den finanziellen Schaden übernommen? Antwort: Bei dem Streich stellt sich die Frage, ob ein Vandalismusschaden vorliegt. Voraussetzung für einen solchen Schaden ist erst einmal, dass vorsätzlich gehandelt wurde. Das war hier wohl der Fall. Zuvor muss der Täter aber in die Wohnung einbrechen, was Max und Moritz nicht taten. Ohnehin lautet die Frage, ob die Hühner zum Hausrat gehören. In der Hausratversicherung sind Haustiere versichert, die vorwiegend in der Wohnung gehalten werden. Außerhalb der Wohnung ist Hausrat maximal sechs Monate versichert. Die Hühner aber lebten dauerhaft auf dem Hof und wären deshalb in keinem Fall versichert gewesen. Frage: Als hätten sie der armen Witwe nicht schon genug Kummer bereitet, angeln die beiden Übeltäter durch den Kamin auch noch die gebratenen Hühner vom Herd der Witwe. Hätte die Witwe dafür eine Entschädigung bekommen? Antwort: Hier handelt es sich um Diebstahl. Auch wenn Max und Moritz für diesen Diebstahl viel Einsatz gezeigt haben, geht es um einen sogenannten einfachen Diebstahl. Der ist nicht versichert. Um eine Versicherungsleistung zu bekommen, hätten Max und Moritz in die Wohnung einbrechen müssen. Auch wenn die beiden unberechtigt den Schlüssel nachgemacht hätten und so in die Wohnung gelangt wären, wäre die Hausratversicherung eingesprungen. Frage: Im vierten Streich setzen die beiden Knaben dem Lehrer Lämpel zu und füllen Flintenpulver anstelle des geliebten Tabaks in die Meerschaumpfeife des Lehrers. Statt gemütlich zu schmöken, fliegen dem Manne Pfeife und Hausrat um die Ohren. Wäre die Explosion versichert gewesen? Antwort: Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch eine Explosion entstehen. Die beschädigten oder zerstörten Hausratgegenstände wären also über die Versicherung des Lehrers versichert gewesen. Eine Wohngebäudeversicherung wäre für eventuelle Schäden am Gebäude aufgekommen. Wird der Schaden vorsätzlich verursacht, kann die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung den Schadenverursacher in Regress nehmen. Max und Moritz haben die Explosion absichtlich verursacht. Die Versicherung kann in dem Fall Schadenersatzansprüche gegen die beiden geltend machen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ERGO Versicherungsgruppe AG Media RelationsDr. Monika StobraweTel 0211 477-5570 Fax 0211 477-1511monika.stobrawe@ergo.de media-relations@ergo.de Über die ERGO Versicherung Mit Beitragseinnahmen von 2,9 Mrd. Euro im Jahr 2013 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Die Gesellschaft, die früher Victoria hieß, ist der größte Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und verfügt über 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de Disclaimer Diese Presseinformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERGO Versicherung beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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