Hausratversicherung: Alte Bedingungen auf Entschädigungsgrenzen von Wertsachen prüfen
Eine Hausratversicherung schließt man einmal ab. Vor allem, wer länger nicht mehr umgezogen ist oder keinen Schadenfall hatte, beschäftigt sich kaum mit seiner Police. Zwar erhöht man hin und wieder die Versicherungssumme, wenig Rücksicht finden dabei jedoch Wertsachen. Die Erstattungsgrenzen für diese sind gesondert im Vertrag geregelt und müssten separat geprüft werden. weiterlesen
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