Rechnungszins in der Lebensversicherung soll vorerst stabil bleiben
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat empfohlen, den Satz nicht weiter zu senken. Mit der Einführung des neuen europäischen Aufsichtssystems Solvency II im Jahr 2016 erfährt der Höchstrechnungszins eine ganz neue Bedeutung.
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