Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass eine leichte Fahrlässigkeit bei der Nichtangabe oder Falschangabe gesundheitlicher Details in einem Versicherungsantrag nicht automatisch zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag führt.
Die Pläne der Allianz, in Ostdeutschland Hunderte von Agenturen dichtzumachen, haben in der Branche für lebhafte Diskussionen gesorgt. Wir sprachen hierüber mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische …
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