Betriebliche Altersversorgung: Vorzeitige Betriebsrente auch weiterhin mit Abschlägen
Besonders langjährig Versicherte können seit Juli 2014 ohne Abschläge bereits mit 63 die gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die betrieblichen Versorgungsleistungen. Arbeitgeber sollten die Folgen kennen. Mehr zum Thema 'Rente mit 63'...Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung (bAV)'...
Weiterlesen auf: Haufe