Haftpflichtversicherung: Umzugsschäden sofort beim Umzugsunternehmen melden
Haftpflichtversicherung - Entstehen bei einem Umzug Schäden durch Möbelpacker, dann haftet das Umzugsunternehmen. Allerdings müssen die Schäden, die äußerlich gut erkennbar sind, bis zum nächsten Tag gemeldet werden. Für die Meldung von verdeckten Umzugsschäden gilt eine Frist von 14 Tagen. Jedoch haften die Umzugsunternehmen nur eingeschränkt. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de