GDV will kein Provisionsannahmeverbot durch die Hintertür
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. mahnt eine Unklarheit im Entwurf der Vermittlerrichtlinie (IMD2) an. So heißt es im Entwurf: „Provisionen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie keine nachteilige Auswirkung auf die Beratung des Kunden haben“. „Die fehlende Klarheit im Richtlinientext könnte gewissermaßen durch die Hintertür doch noch ein Provisionsannahmeverbot bringen“, warnt deshalb Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de