BaFin untersagt Peter Fitzek und weiteren Personen und Vereinigungen das Einlagen- und das Versicherungsgeschäft und bestellt Abwickler
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Herren Peter Fitzek und Martin Schulz (beide Lutherstadt Wittenberg), den nicht eingetragenen Vereinen „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“, „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“ mit Verfügungen unterschiedlichen Datums den Betrieb des Einlagen- bzw. des Versicherungsgeschäfts untersagt. Ferner untersagte sie Herrn Benjamin Michaelis (Lutherstadt Wittenberg) und dem Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“ die Geschäftstätigkeit, soweit beide damit in die vorgenannte unerlaubt betriebene Geschäftstätigkeit einbezogen waren. Die BaFin hat ferner die Abwicklung dieser Geschäfte aufgegeben und hierzu in sämtlichen Verfahren mit Verfügung vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt.
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